Erster Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2022

Die Stadt Augsburg ruft dazu auf, für ein tolerantes und vielfältiges Augsburg Projektanträge einzureichen. Seit 2015 beteiligt sich Augsburg am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ In den vergangenen Jahren konnten weit über 100 Projekte durch Bundesmitteln im Rahmen der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ gefördert werden.

Seit 2020 nimmt die Stadt Augsburg nunmehr auch an der zweiten Förderperiode teil. Wieder können sich Projekte bewerben, welche die Zielsetzung des Bundesprogramms durch konkrete Aktionen in Augsburg verfolgen. Für das kommende Förderjahr stehen Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 139.000,– € zur Verfügung.

Über die Genehmigung der Projekte entscheidet der Begleitausschuss der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ im Februar 2022. Vorrangig sollen dabei Projekte berücksichtigt werden, deren Inhalte gezielt auf die Arbeit gegen politischen Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus gerichtet sind oder die sich den Herausforderungen durch Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus, Ultranationalismus, Homophobie, gewaltbereiten Salafismus bzw. Dschihadismus, linke Militanz und andere Bereiche demokratie- und menschenfeindlicher Phänomene stellen. Die Projekte sollen möglichst konkrete Schichten der Stadtgesellschaft ansprechen und die Möglichkeit der Übertragbarkeit und Nachhaltigkeit besitzen. Gesucht sind daneben Projektideen, welche durch öffentliche Veranstaltungen und aktive Medienarbeit das Anliegen und die lokale Umsetzung des Bundesprogrammes einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen und dauerhaft verankern.

Ausdrücklich sind auch online-Formate als Projekte förderfähig.
Mehr zum Bundesprogramm insgesamt finden Sie unter: https://www.demokratie-leben.de/das-programm/ueberdemokratie-leben/partnerschaften-fuer-demokratie

Wer kann einen Projektantrag einreichen?

Antragsberechtigt sind zum Beispiel Institutionen, Träger der freien Jugendhilfe, Jugendverbände, Migrantenorganisationen, konfessionelle Gemeinschaften, Sportvereine, Fördervereine von Schulen und Kindertagesstätten, Bildungs- und Qualifizierungsträger, gGmbHs, Stiftungen, kulturelle Einrichtungen und sonstige eingetragene Vereine und Vereinigungen. Der Träger eines Projektes muss gemeinnützig sein und diese Eigenschaft auch bei der Antragstellung nachweisen. Die Koordinierungs- und Fachstelle berät Sie gern in dieser Frage.

Wie arbeitet eine lokale „Partnerschaft für Demokratie“?

Den geförderten Kommunen stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich – mit einer Perspektive von fünf Jahren beginnend ab 2020 – Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen finanziert werden können. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Demokratiefest, Schulungsmaßnahmen, Vorträge, Stärkung des Quartiers, demokratiefördernde Aktionen – in der gegenwärtigen Situation natürlich auch online – oder um eine Ausstellung, Informationsschrift, Plakataktion oder eine andere Publikation handeln.

Über die zu verwirklichenden Einzelmaßnahmen entscheidet ein Begleitausschuss, der neben Vertretern und Vertreterinnen aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen Handelnden aus der Zivilgesellschaft besetzt wird. Der

Begleitausschuss fungiert als strategisches, zentrales Gremium bei der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“.

Zur fachlich-inhaltlichen Koordinierung der Einzelmaßnahmen richten die geförderten Kommunen eine  Koordinierungs- und Fachstelle ein, die in der Regel bei einem freien Träger angesiedelt ist. Sie ist für die Beratung und Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ zuständig, fungiert als Ansprechpartner und trägt zur Bekanntmachung der vor Ort geleisteten Maßnahmen bei. In Augsburg ist die Koordinierungs- und Fachstelle beim Generationenforum e.V. angesiedelt.

Für Maßnahmen zur Partizipation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit werden den geförderten Kommunen gesondert Mittel zur Verfügung gestellt. Durch geeignete Maßnahmen soll hiermit die Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“ einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht und für eine Mitwirkung geworben werden. Im Rahmen der angestrebten Vernetzung sollen zudem zivilgesellschaftliche Engagierte im Themenfeld aus der Region an der Entwicklung und Fortschreibung der „Partnerschaft für Demokratie“ aktiv beteiligt werden. Hierzu findet unter anderem einmal im Jahr eine lokale Demokratiekonferenz statt, zu der alle relevanten zivilgesellschaftlichen Akteure, entsprechende Einrichtungen und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung eingeladen werden, um partizipativ den Stand, die Ziele und die Ausrichtung der weiteren Arbeit in der Partnerschaft für Demokratie zu reflektieren und zu bestimmen.

Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an den „Partnerschaften für Demokratie“ wird darüber hinaus ein Jugendfonds eingerichtet, die von Jugendlichen selbst organisiert und geleitet werden. Zur Umsetzung eigener Maßnahmen werden den Jugendfonds gesondert Fördermittel bereitgestellt. Der Jugendfonds wird in Augsburg vom Stadtjugendring begleitet.

Wie hoch ist die Förderung? Beginn und Ende der Ausschreibung.

Einzelprojekte können mit bis zu 20.000 Euro unterstützt werden. Die Entscheidung über die Förderung trifft der lokale Begleitausschuss. Bei den Projekten können Eigenmittel eingesetzt werden, dies ist jedoch keine Bedingung für eine mögliche Förderung. Ebenso sind Kooperationen mit Projektpartnern und Projektpartnerinnen möglich. Die Förderung beschränkt sich jeweils zwingend auf das laufende Kalenderjahr.

Die an der Durchführung von Einzelprojekten interessierten Träger / Trägerinnen können Anträge zu Projekten für das Jahr 2022 bis zum Ablauf des 17. Februar 2022 beim federführenden Amt, Stadt Augsburg / Büro für gesellschaftliche Integration / Demokratie leben! / Maximilianstraße 3 / 86150 Augsburg stellen. Es gilt das Datum des Poststempels, bzw. der Nachweis der fristgerechten Abgabe. Das Antragsformular finden Sie in der Anlage. Aus der Antragstellung entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

 

Kontakt und weiterführende Beratung:

Die Koordinierungs- und Fachstelle berät interessierte Projektträger / Projektträgerinnenbei ihrer Antragstellung und ist Ansprechpartnerin für Ihre Fragen:

Generationenforum e.V.
Frau Andrea Agbo
Heilig-Kreuz- Str. 4 / 86152 Augsburg

Tel. +49 1 62 7 32 61 87
kuf@generationen-forum.de

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte fristwahrend bis Freitag, den 17. Februar 2022 / 24:00 Uhr an:

Stadt Augsburg
Büro für gesellschaftliche Integration
Demokratie leben!
Maximilianstraße 3 / 86150 Augsburg

Telefon: 08 21 / 3 24 28 16
Fax: 08 21 / 3 24 28 18
toleranz@augsburg.de

 

Downloads & Antrag

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